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Aktuelles StadtverbandsInfo Bremerhaven Stadtverbandsinfoarchiv Brhv Archiv - Stadtverbandsinfo 01/10 Parteien müssen Farbe bekennen | ||||||
| 01/10 Parteien müssen Farbe bekennen | ||||||
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| SPD und CDU haben sich nun verständigt: Die fünfte Fassung der Schulenwicklungsplanung ist die gültige. | ||||||||||||
| In den vergangenen Monaten hatte es erhebliche Auseinandersetzungen um die jeweiligen Entwürfe gegeben, die als „verwaltungsinterne Überlegungen“ der bildungspolitisch interessierten Öffentlichkeit eigentlich gar nicht zugänglich waren. Die Einigung zwischen SPD und CDU war zeitlich überfällig: § 70 und 70 a des Schulgesetzes fordern die Einrichtung von Oberschulen zum Schuljahr 2011/12, die Wahlfreiheit der Eltern (ZUP oder FöZ) allerdings schon im Sommer 2010. |
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| Einen zentralen Punkt stellte in diesem Zusammenhang die Beteiligung der unmittelbar vom Schulentwicklungsplan Betroffenen dar. Das Bremische Schulgesetz spricht davon, dass Entscheidungen von Eltern und Schüler/innen sowie Diskussionsprozesse in den Schulen zu berücksichtigen sind (§ 14 (2)). Wenn die Koalitionäre nun formulieren, dass ihrer Einigung „zahlreiche Gespräche in verschiedenen Gesprächskreisen, wie Schulleitungen, Lehrern und Elternvertretungen“ vorausgegangen seien (Pressemitteilung vom 20.01.2010), so ist diese Aussage mit Vorsicht zu genießen. Sollten mit diesen Gesprächen die Regionalkonferenzen für die Kolleginnen und Kollegen der Grundschulen bzw. die Gesamtkonferenzen in der Sekundarstufe I gemeint sein sowie das vom Dezernenten zitierte Votum von Schulleitungen, so kann man nur feststellen: Echte Beteiligung sieht anders aus, sie bedarf einer deutlich intensiveren Diskussionsorganisation. Die Rückmeldungen aus diesen Versammlungen sind zudem nur bedingt verwertbar, da sie auf der Grundlage der 2. Fassung des Schulentwicklungsplans formuliert wurden.. Allein das Einholen von Stellungnahmen aus den Schulen ist nur ein formaler Akt. Abwägung, Bündelung und das Ziehen von Konsequenzen daraus sind die entscheidenden Vorgänge – und diese finden wieder ohne Beteiligung statt. Zur fünften Fassung Die nunmehr vorliegende „Beratungsgrundlage“ bleibt an einigen Stellen entscheidungsoffen: „Über die Entwicklung des Lloydgymnasiums kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden. Eine Entscheidung darüber bleibt den nach der nächsten Wahl zur Stadtverordnetenversammlung politisch Verantwortlichen vorbehalten“ (S. 19). Diese politische Setzung steht in Diskrepanz zu der Aussage, dass „die gymnasialen Angebote … in die allgemeine Schulentwicklung eingezogen werden (müssen)“ (S. 15). Und auch die Aufforderung an zukünftige Oberschulen, die sich aus Schulzentren entwickeln, ihre „äußere Struktur schrittweise an eine integriert arbeitende Schule anzupassen“ (S. 18), muss mit der Entwicklung des Lloydgymnasiums in Einklang gebracht werden. Aufhorchen lässt in diesem Zusammenhang, dass sich zwei Passagen aus der zweiten Fassung des Schulentwicklungsplans in der jetzt gültigen Fassung nicht mehr wiederfinden. Hier kommt die Ambivalenz dieses Papiers zum Ausdruck. In der zweiten Fassung hieß es noch: -„der Weg in Richtung „Eine Schule für alle“ ist … alternativlos“ (S. 50); -„die Kosten einer Schulreform … sind hoch. (Es) gibt … keine Alternative zu diesen Investitionen in die Zukunft der Stadt“ (S. 50). Diese Passagen fehlen nun. Hier müssen aber Aussagen getroffen werden. Damit sind die politischen Parteien endgültig gefordert, sich eindeutig zu positionieren. Bündnisinitiative Das Bremerhavener Bündnis „Eine Schule für alle“ hat in einem Schreiben an politische Parteien und Fraktionen der Stadterordnetenversammlung sechs Fragen gestellt, die den schulpolitischen Kurs abstecken werden. Diese sind: 1.Wie gewährleisten Sie die schulgesetzliche vorgesehene Beteiligung von Eltern, Schülern und Schulen gem. § 14 (2) des Bremischen Schulgesetzes? 2.Welche Positionen vertreten Sie zur Homogenität der Schullandschaft (Stichwort: Lloydgymnasium)? 3.Wie wollen Sie die Vorgabe nach Einrichtung der Oberschule ab dem Schuljahr 2011/12 umsetzen? 4.Wie stellen Sie die Wahlfreiheit der Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf sicher, die sich ab dem Sommer 2010 laut Schulgesetz zwischen internen Zentren für unterstützende Pädagogik und externen Förderzentren entscheiden können? 5.Wie gewährleisten Sie zeitlich und inhaltlich, dass die geforderte Umstellung der Schularbeit (insbesondere des Unterrichts) in heterogenen Gruppen unter Einbeziehung von Sonderpädagogik und Hochbegabtenförderung gelingt? 6.Wie informieren Sie die Eltern über diese Neuerungen einschließlich der Wahlmöglichkeit gem. Frage 4? Mit der Bitte um Rückmeldung bis zum 11.02.2010 hoffen wir auf schnelle Reaktion. Dies würde der Diskussion um die Schulentwicklung in Bremerhaven gut tun. Die Antworten veröffentlichen wir dann schnellstmöglich | ||||||||||||
| Vorankündigung | ||||||||||||
| Mittwoch, 10. Februar, 16.30 Mitgliederversammlung mit Dr. Paulenz zur Schulentwicklungsplanung im „Sitzungssaal“ des Gewerkschaftshauses, 4. OG, Hinrich-Schmalfeldt-Str. 31 | ||||||||||||
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